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Auszug aus unseren Reise- und Vertragsbedingungen
AGB - Sardinien-Tours ©05.2013
Mit der Anmeldung bietet der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter den verbindlichen Abschluß eines Reisevertrages an. Die Anmeldung erfolgt in schriftlicher Form. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande.Die Annahme bedarf keiner bestimmter Form. Unverzüglich nach Vertragsabschluß wird der Veranstalter dem Kunden die Reisebestätigung, d.h. den Sicherungsschein aushändigen.
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in der Reisebeschreibung und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung des Reiseveranstalters. Die in dem Reisebeschrieb aufgeführte Mindest- respektiv Maximal Anzahl der Teilnehmer / Motorräder bezieht sich exklusiv des / der Tourguides der Fa.Sardinien-Tours für die jeweils angebotene, geführte Reise. Nicht aufgeführte Einzelleistungen, die der Reiseteilnehmer beim Vertragsabschluss oder während der Reise besonders erhält, sind von diesem zusätzlich zu begleichen. Die in der Reisebeschreibung angegebenen Übernachtungskategorien sind vom Veranstalter vergebene, basierend auch auf eigene Deklaration der Hotels subjektive Einstufungen und entsprechen keinen internationalen, einheitlichen Normen. Diese sind vom Reiseveranstalter nach bestem Wissen angegeben, soweit auch als publiziert durch Medien und z.B. Hotelverbände.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss u.U. notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden sind dem Reiseveranstalter gestattet, Der Reiseveranstalter ist verpflichtet den Reiseteilnehmer über wesentliche Leistungsänderungen in Kenntnis zu setzen. Programmänderung und Fahrtablauf der jeweiligen Reiseveranstaltung geschieht ausdrücklich unter Vorbehalt des Reiseveranstalters. Der Reiseveranstalter behält sich vor, eine Änderung der Reisebeschreibung und Leistungserbringung vorzunehmen, respektive die deklarierten Leistungen falls erforderlich entsprechend anzupassen. und erfährt mit Zustimmung des Reiseteilnehmers zu diesen AGB automatisch die ausdrückliche Zustimmung des Reiseteilnehmers. Ein Wechsel z.B. des (der) angebotenen Hotels kann vom Reiseveranstalter nach eigenem Ermessen auch kurzfristig erfolgen, sollte jedoch in Kategorie und Leistungserbringung weitestgehend dem des ursprünglich angebotenen Hotels im Reisebeschrieb entsprechen. Ein genereller Anspruch des Reiseteilnehmers auf Entschädigung oder in Konsequenz gar eine Stornierung der ganzen, gebuchten Reise durch den Reiseteilnehmer, z.B. bei einem allfälligen Wechsel des (der) Hotels, eine etwaige Anpassung des Fahrtablaufes oder sonstiger Programmänderungen innerhalb und zu der jeweiligen Reiseveranstaltung aus einem solchen Grunde sind definitiv ausgeschlossen.
Der Kunde /Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Kunde /Reiseteilnehmer ist gehalten, dem Reiseveranstalter den Vertragsrücktritt baldmöglichst mitzuteilen. Der Vertragsrücktritt hat schriftlich und in eingeschriebener Form zu erfolgen. Massgeblich ist der postalische Eingang der eingeschriebenen Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Tritt der Reise-teilnehmer vom Vertrag zurück und /oder tritt Er /Sie die Reise nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei Annulierung einer Anmeldung wird vom Reiseveranstalter generell eine Gebühr in Höhe von CHF 200.- pro angemeldeten Reiseteilnehmer erhoben. Bei Stornierung (postalischer Stornierungseingang bei Sardinien-Tours) kann der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter seinen Wunsch anmelden, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt die alle an die Teilnahme geknüpften Bedingungen erfüllt. Spätere Anmeldungen von evtl. Ersatzpersonen werden nicht mehr berücksichtigt. Erst mit Erfüllung, d.h. Zahlung sämtlicher Reisekosten aus dem Vertrag des ursprünglichen Reiseteilnehmers und ausdrücklicher Zustimmung des Reiseveranstalters erlangt der Wechsel seine Gültigkeit. Evtl Umtriebskosten für eine Umbuchung aus hier genanntem Grund (Ersatzperson), für z.B. Fährtransport, Motorradtransport, Hotel etc. können vom Reiseveranstalter dem ursprünglichen Reiseteilnehmer nachträglich in Rechnung gestellt werden. Der Reiseveranstalter ist grundsätzlich berechtigt den Wechsel auf Ersatz ohne Nennung von Gründen abzulehnen. Mögliche Gründe für eine Ablehnung der Ersatzperson sind z.B. falls die Umbuchung für den Reiseveranstalter nicht oder nur sehr schwer durchführbar ist, wenn die "Ersatz-" Person nach seiner Einschätzung für die Gruppe ungeeignet erscheint oder wenn die "Ersatz-" Person vom fahrerischen Können her berechtigte Zweifel in Punkto Fahrsicherheit aufwirft
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vom Reisevertrag zurücktreten oder vor/nach Antritt der Reise denVertrag mit dem Reiseteilnehmer kündigen:
Alle unsere Toursguides sind ausgewiesene und sehr erfahrene Gruppenleiter. Sie sind bestens auf die jeweilige Tour vorbereitet um den Reiseteilnehmern stressfreie, verkehrsbedingt vor allem sichere und angenehmste Ferien zu bieten und zu ermöglichen. Um dem reibungslosen Reiseablauf zu gewährleisten sind alle Reiseteilnehmer angehalten den Weisungen der Tourguides während der Reisedauer entsprechend Folge zu leisten. Die Tourguides werden selbstverständlich alles daran setzen auf persönliche Bedürfnisse der Reiseteilnehmer jeweils einzugehen und wenn möglich zu berücksichtigen.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, Reiseprogramme oder einzelne Leistungen auch kurzfristig zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern. Der Reiseveranstalter behält sich auch vor, Reisen aus Gründen, die ausserhalb seiner Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen oder vorzeitig abzubrechen, besonders bei höherer Gewalt,kriegerischen Ereignissen, Unruhen, Streiks usw., aber auch aus Pietätgründen, so z.B. bei schweren Unfällen von Reiseteilnehmern. Wird der Vertrag aus einem solchen Grunde notwendigerweise gekündigt, d.h. die Reiseveranstaltung abgebrochen so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen, respektiv vom bezahlten Reisepreis einen Teil zur Absicherung der ordnungsgemässen Beendigung der Reise einbehalten oder verrechnen.
Bricht der Reiseteilnehmer die Reise aus irgendeinem Grunde vorzeitig ab, hat er keinen Anspruch auf Erstattung der ihm in Rechnung gestellten Leistungen des Veranstalters. Muss der Reiseteil-nehmer die Reise aus einem zwingenden Grund, z.B. wegen Erkrankung oder Unfalls, plötzlicher schwerer Erkrankung oder Tod von nahen Angehörigen etc., vorzeitig aus einem wichtigen Grund abbrechen, bemüht sich der Reiseveranstalter selbstverständlich bei der Organisation seiner/Ihrer Rückreise so weit als möglich behilflich zu sein und entstandene Reisekosten soweit als Ihm möglich ist nur prorata zu berrechnen, resp. diese evtl. anteilig dem betroffenen Reiseteilnehmer wenn Ihm selbst dadurch keine Kosten entstehen zurückzuerstatten.
Motorrades und für die Beachtung der Verkehrsregeln grundsätzlich selbst verantwortlich. Kann der Reiseteilnehmer wegen Nichtbeachtung solcher Vorschriften oder plötzlicher Fahruntaugllichkeit seines Fahrzeuges die Reise nicht antreten oder muss er sie vorzeitig abbrechen, ist der Reiseveranstalter von jeglicher Haftung befreit und nicht verpflichtet, Zahlungen des Reiseteilnehmers rück-zuerstatten.
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen auf den gebuchten Reisen im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken, d.h. evtl. Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Jeder Reisende ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung, sowie für die Verkehrssicherheit für sich und seines Fahrzeuges selbst vollumfänglich verantwortlich. Der Reisende fährt ausdrücklich auf eigenes Risiko und haftet grundsätzlich selbst für Schäden, die Ihm selbst erfährt, die er Mitreisenden oder anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Dies gilt auch dann, wenn Er dem Reiseleiter innerhalb der vorgegebenen und ausgewählten Routen folgt, in der Gruppe an geplanten, respektiv unerwarteten Stopps und auf gesicherten oder ungesicherten Plätzen, Pannenspuren etc. hält oder den Tagestouren bedingt und temp. parkiert, respektive parkieren muss
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden ist grundsätzlich unter Anerkennung dieser AGB durch den Reiseteilnehmer maximal auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, - soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von diesem herbeigeführt wurde oder - soweit der Reiseveranstalter für einem dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträger verantwortlich ist. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermitteltwerden und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. (wie Fähren, Flüge, Besichtigungen und Führungen) Im Übrigen haftet der Reiseveranstalter für Personen- und Sachschäden nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Der Reiseveranstalter haftet grundsätzlich nicht für Verkehrsunfälle,für Ereignisse und Beeinträchtigungen betreffend der Wahl der Fahrtstrecken und für deren Zustand. Er haftet auch nicht für Vorkommnisse, auf die er keinen Einfluss hat, besonders nicht für höhere Gewalt oder behördliche Anordnungen.
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen auf den gebuchten Reisen im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken, d.h. evtl. Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Jeder Reisende ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung, sowie für die Verkehrssicherheit für sich und seines Fahrzeuges selbst vollumfänglich verantwortlich. Der Reisende fährt ausdrücklich auf eigenes Risiko und haftet grundsätzlich selbst für Schäden, die Ihm selbst erfährt, die er Mitreisenden oder anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Dies gilt auch dann, wenn Er dem Reiseleiter innerhalb der vorgegebenen und ausgewählten Routen folgt, in der Gruppe an geplanten, respektiv unerwarteten Stopps und auf gesicherten oder ungesicherten Plätzen, Pannenspuren etc. hält oder den Tagestouren bedingt und temp. parkiert, respektive parkieren muss.
Der Reiseveranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung für Rücktrittskosten, Unfall, Krankheit, Diebstahl, Haftpflicht und Rechtsschutz, soweit diese hier genannten Leistungen nicht ausdrücklich mit der angebotenen Reise als inklusive angeboten werden.
Der Reisende erklärt sich damit einverstanden, daß von ihm während der Reise gemachte Lichtbilder und Videoauf-nahmen vom Reiseveranstalter für Publikations- und evtl. Werbezwecke genutzt werden. Der Reisende kann problemlos eine Einsprache / Widerruf zu dieser Zustimmung an den Reiseveranstalter aussprechen. Diese Einsprache hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Hinweis: Für uns ist Datenschutz sehr wichtig, daher werden Bilder unserer Touren nur in einem eigenen Bereich (Teilnehmerlogin) und nur passwortgeschützt für die Reiseteilnehmer zugänglich aufgeschaltet.
Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reise hat der Reiseteil-nehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise in schriftlicher, eingeschriebener Form beim Reiseveranstalter geltend zu machen. Vor Erhebung von Ansprüchen ist dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist nachweislich gehindert worden ist. Die Ansprüche verjähren definitiv nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge
Gerichtsstand ist Sitz des Reiseveranstalters.